AGB

§ 1 Kenntnis von Angeboten
Unsere Angebote sind freibleibend. Sie gehen dem Empfänger nur aufgrund einer Anfrage oder eines uns erteilten Auftrages zu und sind von diesem vertraulich zu behandeln. Nehmen Sie unsere Dienste in Anspruch, kommt ein Maklervertrag zustande.

§ 2 Weitergabe von Informationen
Die Weitergabe der durch uns erteilten Angebote und Informationen an Dritte ist nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Für alle Angebote gilt der Auftraggeber- und Auftragnehmerschutz als vereinbart. Sollte jedoch durch unbefugte Weitergabe ein Vertrag mit dem nachgewiesenen Objekteigentümer zustande kommen, haftet der Empfänger für die Provision in vollem Umfang.

§ 3 Haftungsbeschränkung
AWI Immobilien Service übernimmt keinerlei Haftung für Angaben in Exposés, Prospekten, Beschreibungen und Ähnlichem, da sie ausschließlich vom Objektanbieter erteilt wurden. Schadensersatzansprüche gegen den Makler sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatz beträgt zwei Jahre und beginnt mit dem Entstehen des Anspruches.

§ 4 Mehrfachtätigkeit
AWI Immobilien Service darf auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig werden.

§ 5 Informationspflicht
Kommt ein Vertragsabschluss zwischen dem Eigentümer und einem der von uns nachgewiesenen Interessenten zustande, ist der Eigentümer verpflichtet, uns unverzüglich über den Abschluss eines Vertrages zu informieren und eine Vertragsabschrift zu übersenden. Ein Provisionsanspruch entsteht für uns auch dann, wenn der Vertrag verändert abgeschlossen wird.

§ 6 Provisionsanspruch
AWI Immobilien Service erhält für die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten eine Provision. Wird dem Kauf- oder Mietinteressenten in der Folge ein von uns angebotenes Objekt nochmal direkt oder durch Dritte angeboten, genügt die Mitursächlichkeit unseres Angebots für das Entstehen des Provisionsanspruchs. Der guten Ordnung halber weisen wir darauf hin, dass durch Nichtbeachten dieses Fakts, eventuell durch mehrere Makler Provisionsansprüche geltend gemacht werden können. Der Auftraggeber kann sich auf die Kenntnis über ein angebotenes Objekt nur berufen, wenn er dies dem Makler innerhalb von 5 Tagen nach Empfang des Angebotes mitteilt und dem Makler schriftliche bekannt gibt, woher er die Kenntnis des Objektes erlangt hat. Erfolgt diese Information nicht, gilt der Nachweis des Objektes als von uns erbracht. Wird ein notariell abgeschlossener Vertrag rückgängig gemacht oder aufgehoben, wird unser Provisionsanspruch hiervon nicht berührt. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, ist der Vertragspartner, der den Anfechtungsgrund liefert, schadensersatzpflichtig.

§ 7 Provisionszahlung
Die Provisionsberechnung für den Nachweis und die Vermittlung erfolgt aufgrund der im Angebot festgelegten Höhe. Mit Abschluss des Vertrages oder des notariellen Kaufvertragabschlusses ist die Provision verdient und auch zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug der Provision oder eines Aufwendungsersatzes sind die Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.

§ 8 Nebenabreden / Änderungen
Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Geschäftsbedingungen sind schriftlich zu vereinbaren. Mündliche oder telefonische Zusagen müssen zu ihrer Wirksamkeit schriftlich bestätigt werden. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein oder werden, so sind dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt.

§ 9 Belehrung / Widerrufsrecht

 Mit Abschluss des Maklervertrages hat der Auftraggeber, gemäß BGB § 355, ein 14 tägiges Widerrufsrecht, sofern der Maklervertrag außerhalb der Maklergeschäftsräume oder als Fernabsatzvertrag (per Fax, E-Mail, Telefon, Internet oder über den Postweg) geschlossen wurde.
Der Widerruf muss durch den Auftraggeber/Kunden schriftlich (an André Wottke Immobilien, Moorweg 45a, 21266 Jesteburg) erfolgen, hierbei ist das Datum des Abschlusses des Maklervertrages maßgeblich.

§ 10 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzung der Parteien ist, soweit zulässig, ausschließlich der Sitz des Maklers.

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